Gebührenmodell (Stand Januar 2018)

 

1) Gebührenfreie Registrierung und Nutzung der Plattform:

i. Die Registrierung ist für Unternehmer (Eigenkapitalsuchender) und Investoren (Eigenkapitalgeber) gebührenfrei.

ii. Die aktive Nutzung der Plattform durch den registrierten Unternehmer und Investor ist grundsätzlich kostenfrei.

iii. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat in Textform kündbar.

iv. HINWEIS: Daten, die Sie in Ihrem Account oder Profil hinterlegen, werden nur dazu genutzt, den Anbahnungsprozess zwischen Unternehmer und Investor effektiv gestalten zu können. Diese Daten werden nicht an Dritte weiterverkauft.

 

2) Erfolgsabhängige Transaktions-Gebühr

a. Bei erfolgreichem Abschluss einer Transaktion, die über diese Plattform vermittelt wurde, wird eine einmalige erfolgsabhängige Transaktionsgebühr fällig. Diese beläuft sich auf 1,00 % des Transaktionsvolumens plus einer Erfolgspauschale in Höhe von 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Transaktionsvolumen bestimmt sich nach der Höhe der Investition, d. h. nach dem Kaufpreis bei Erwerb von Anteilen bzw. nach der Höhe der übernommenen Einlage.

b. Die erfolgsabhängige Transaktionsgebühr wird fällig, sobald ein Projektfinanzierungs,- Kauf- oder Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmer abgeschlossen wird.

c. Wenn in den darauffolgenden fünf Jahren nach Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Investor weitere Geschäftsanteile durch den Investor vom Unternehmer erworben werden, wird auf diesen Teil die Transaktionsgebühr in Höhe von 1,00 % fällig zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

d. Investor und Unternehmer sind verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis der Transaktion unmittelbar nach Vertragsabschluss gegenüber e4p equity4partners GmbH i. L. schriftlich anzuzeigen und ggfls. nachzuweisen.

e. Die erfolgsabhängige Transaktionsgebühr schuldet der Investor.

 

3) Versäumnisgebühr

Versäumen Unternehmer und Investor die schriftliche Mitteilung an e4p equity4partners GmbH i. L. über den Abschluss eines Projektfinanzierungs-, Kauf- oder Beteiligungsvertrags um mehr als 4 Wochen, hat e4p equity4partners GmbH i. L. das Recht, für jeden begonnen Monat eine zusätzliche Versäumnisgebühr in Höhe von 0,5% der geschuldeten Transaktionsgebühr zu erheben. Unternehmer und Investor haften gesamtschuldnerisch für diese Versäumnisgebühr. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Investor und dem Unternehmer vorbehalten.

 

4) Der Betreiber der Plattform behält sich das Recht vor, das Gebührenmodell anzupassen. Auf Änderungen unserer Nutzungsbedingungen werden wir gesondert hinweisen.